Statuten

EVANGELISCH-THEOLOGISCHER

PFARRVEREIN IM KANTON BERN

 

S T A T U T E N

 

  1. Der Evangelisch-theologische Pfarrverein im Kanton Bern setzt sich zu­sam­men aus Dienenden am göttlichen Wort (VDM), die sich für Lehre und Le­ben unter die göttliche Offenbarung des in der heiligen Schrift al­ten und neuen Testamentes bezeugten Evangeliums von Jesus Christus stellen.
  2. Auf dieser Grundlage bezweckt der Verein insbesondere:
    1. Stete Vertiefung biblischer Erkenntnis durch theologische Arbeit zu kirchli­chem Dienst.
    2. Verständigung und Stellungnahme in Fragen der Theologie und Kir­che, wie auch der Welt- und Lebensanschauung.
    3. Pflege christlich-geschwisterlicher Gemeinschaft nach innen und aus­sen.
  3. Der Evangelisch-theologische Pfarrverein ist Mitglied der Evangelisch-kirch­li­chen Vereinigung in der Schweiz (EKVS).
  4. Der Verein versammelt sich ordentlicher Weise mehrmals jährlich. Nach  Er­messen des Präsidenten/der Präsidentin oder auf Antrag von mindes­tens zehn Mitglie­dern kann eine ausserordentliche Zusammenkunft ein­be­rufen werden.
  5. Der Verein wird durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand wird von der Mit­gliederversammlung gewählt. Er besteht aus mindestens fünf Mitglie­dern und konstituiert sich selbst. Eine Amtsdauer beträgt vier Jahre, Wie­derwahlen sind möglich. Wenn möglich sollen ein Mitglied des Syn­odalrates und ein Dozent der evangelisch-theologischen Fakultät dem Vorstand an­gehören.
  6. Gesuche um Aufnahme in den Verein sind dem Vorstand vorzulegen. Die Auf­nahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Dieser sind auch all­fällige Austritte bekannt zu geben. Gäste sind jederzeit will­kommen.
  7. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermö­gen. Die Haftung des einzelnen Mitgliedes über den zu bezahlenden Jahresbei­trag hinaus ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Für gewöhnliche Beschlüsse sowie für Wahlen gilt das einfache Mehr der an­wesenden Mitglieder. Es kann geheime Abstimmung oder Wahl ver­langt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident/die Prä­sidentin. Für Statutenänderungen und zur Auflösung des Vereins bedarf es der 2/3 Stimmenmehrheit der an­wesenden Mitglieder.

 

Die vorliegenden Statuten wurden erarbeitet und beschlossen an der ordent­li­chen Mitgliederversammlung vom 15. März 2010, im Kirchlichen Zentrum Wit­tigkofen, Bern; sie ersetzen diejenigen vom 9. Januar 1939.

 

Die Präsidentin                            Der Sekretär

 

sign.                                               sign.

 

Christine Maurer                        Ueli Grossenbacher

 

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